Was die Krankenkasse bei Kindern bezahlt: Zahnvorsorge nach Alter
Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche ist die zahnärztliche Vorsorge umfangreich und für Sie kostenfrei. Hier finden Sie die wichtigsten Leistungen im Überblick, sortiert nach Alter.

Die Vorsorge im Überblick
| Alter | Leistung | Was passiert? | Wie oft? |
|---|---|---|---|
| 6. bis 33. Lebensmonat | Früherkennungsuntersuchungen (FU 1) | Untersuchung von Zähnen, Mundhöhle und Kiefer, Beratung zu Ernährung und Mundhygiene, praktische Anleitung der Eltern zum Zähneputzen | drei Termine: 6.–9., 10.–20. und 21.–33. Monat |
| 6. Lebensmonat bis 6. Geburtstag | Fluoridlack (FLA) | Auftragen von Fluoridlack zur Härtung des Zahnschmelzes | bis zu zweimal je Kalenderhalbjahr |
| 34. Lebensmonat bis 6. Geburtstag | Früherkennungsuntersuchung (FU 2) | Untersuchung, Einschätzung des Kariesrisikos, Beratung | einmal im Jahr, Abstand mindestens zwölf Monate |
| 6 bis 17 Jahre | Individualprophylaxe (IP 1, IP 2, IP 4) | Mundhygienestatus mit Anfärben der Beläge, Aufklärung und Putzübungen, Fluoridierung der Zähne | je einmal pro Kalenderhalbjahr, Fluoridierung bei hohem Kariesrisiko zweimal |
| 6 bis 17 Jahre | Fissurenversiegelung (IP 5) | Versiegelung der kariesfreien Fissuren der großen bleibenden Backenzähne („Sechser“ und „Siebener“) | sobald die Zähne durchgebrochen sind |
| jedes Alter | Kontrolluntersuchung | Untersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten | einmal pro Kalenderhalbjahr |
Altersgrenzen und Abstände legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien fest, für die Früherkennungsuntersuchungen ebenso wie für die Individualprophylaxe. Wann die nächste Untersuchung fällig ist, besprechen wir bei jedem Termin mit Ihnen.
Füllungen und andere Behandlungen
Ist eine Behandlung nötig, etwa eine Füllung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Wünschen Sie darüber hinaus besondere Leistungen oder Materialien, entstehen Kosten nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen. Auch eine Behandlung mit Lachgas ist keine Kassenleistung, mehr dazu im Ratgeber Angst vor dem Zahnarzt.
Kieferorthopädie und Zahnspange
Eine kieferorthopädische Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, wenn eine Fehlstellung einen bestimmten Schweregrad erreicht (kieferorthopädische Indikationsgruppen 3 bis 5) und die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Eltern zahlen zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent, für das zweite und jedes weitere gleichzeitig behandelte Kind 10 Prozent. Nach erfolgreichem Abschluss erstattet die Kasse diesen Anteil. Bei kieferorthopädischen Fragen arbeiten wir eng mit den Partnern unseres Kompetenznetzwerks zusammen.
Bonusheft ab 12 Jahren
Ab dem 12. Geburtstag lohnt sich das Bonusheft. Jugendliche bis 18 Jahre brauchen dafür eine Untersuchung pro Kalenderhalbjahr, Erwachsene eine pro Kalenderjahr. Ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht später den Zuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz.
Privat versicherte Kinder
Für privat versicherte Kinder rechnen wir nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Welche Leistungen erstattet werden, hängt vom Tarif ab. Vorsorge und Prophylaxe sind in vielen Tarifen enthalten. Im Zweifel hilft ein Blick in die Vertragsunterlagen oder eine kurze Nachfrage bei Ihrer Versicherung.
Häufige Fragen zu Kassenleistungen
Brauche ich für die Früherkennung eine Überweisung vom Kinderarzt? +
Was passiert, wenn wir eine Früherkennung verpasst haben? +
Wie oft sollte mein Kind zur Kontrolle? +
Übernimmt die Kasse auch eine Zahnspange? +
Bereit für einen entspannten Zahnarztbesuch?
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrem Kinderzahnarzt in Bad Neuenahr-Ahrweiler – wir freuen uns darauf, Ihr Kind kennenzulernen.