Ratgeber für Eltern

Was die Krankenkasse bei Kindern bezahlt: Zahnvorsorge nach Alter

Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche ist die zahnärztliche Vorsorge umfangreich und für Sie kostenfrei. Hier finden Sie die wichtigsten Leistungen im Überblick, sortiert nach Alter.

Die Ahrtal-Zahnärzte · Dr. Matthias Willamowski & Kollegen · Stand: Oktober 2026

Junge übt im Behandlungsstuhl mit einer großen Zahnbürste das Zähneputzen

Die Vorsorge im Überblick

AlterLeistungWas passiert?Wie oft?
6. bis 33. LebensmonatFrüherkennungs­untersuchungen (FU 1)Untersuchung von Zähnen, Mundhöhle und Kiefer, Beratung zu Ernährung und Mundhygiene, praktische Anleitung der Eltern zum Zähneputzendrei Termine: 6.–9., 10.–20. und 21.–33. Monat
6. Lebensmonat bis 6. GeburtstagFluoridlack (FLA)Auftragen von Fluoridlack zur Härtung des Zahnschmelzesbis zu zweimal je Kalenderhalbjahr
34. Lebensmonat bis 6. GeburtstagFrüherkennungs­untersuchung (FU 2)Untersuchung, Einschätzung des Kariesrisikos, Beratungeinmal im Jahr, Abstand mindestens zwölf Monate
6 bis 17 JahreIndividual­prophylaxe (IP 1, IP 2, IP 4)Mundhygienestatus mit Anfärben der Beläge, Aufklärung und Putzübungen, Fluoridierung der Zähneje einmal pro Kalenderhalbjahr, Fluoridierung bei hohem Kariesrisiko zweimal
6 bis 17 JahreFissuren­versiegelung (IP 5)Versiegelung der kariesfreien Fissuren der großen bleibenden Backenzähne („Sechser“ und „Siebener“)sobald die Zähne durchgebrochen sind
jedes AlterKontroll­untersuchungUntersuchung auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiteneinmal pro Kalenderhalbjahr

Altersgrenzen und Abstände legt der Gemeinsame Bundesausschuss in seinen Richtlinien fest, für die Früherkennungsuntersuchungen ebenso wie für die Individualprophylaxe. Wann die nächste Untersuchung fällig ist, besprechen wir bei jedem Termin mit Ihnen.

Füllungen und andere Behandlungen

Ist eine Behandlung nötig, etwa eine Füllung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine ausreichende und zweckmäßige Versorgung. Wünschen Sie darüber hinaus besondere Leistungen oder Materialien, entstehen Kosten nur nach vorheriger Absprache mit Ihnen. Auch eine Behandlung mit Lachgas ist keine Kassenleistung, mehr dazu im Ratgeber Angst vor dem Zahnarzt.

Kieferorthopädie und Zahnspange

Eine kieferorthopädische Behandlung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse, wenn eine Fehlstellung einen bestimmten Schweregrad erreicht (kieferorthopädische Indikationsgruppen 3 bis 5) und die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Eltern zahlen zunächst einen Eigenanteil von 20 Prozent, für das zweite und jedes weitere gleichzeitig behandelte Kind 10 Prozent. Nach erfolgreichem Abschluss erstattet die Kasse diesen Anteil. Bei kieferorthopädischen Fragen arbeiten wir eng mit den Partnern unseres Kompetenznetzwerks zusammen.

Bonusheft ab 12 Jahren

Ab dem 12. Geburtstag lohnt sich das Bonusheft. Jugendliche bis 18 Jahre brauchen dafür eine Untersuchung pro Kalenderhalbjahr, Erwachsene eine pro Kalenderjahr. Ein lückenlos geführtes Bonusheft erhöht später den Zuschuss der Krankenkasse zum Zahnersatz.

Privat versicherte Kinder

Für privat versicherte Kinder rechnen wir nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) ab. Welche Leistungen erstattet werden, hängt vom Tarif ab. Vorsorge und Prophylaxe sind in vielen Tarifen enthalten. Im Zweifel hilft ein Blick in die Vertragsunterlagen oder eine kurze Nachfrage bei Ihrer Versicherung.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kassenleistungen

Brauche ich für die Früherkennung eine Überweisung vom Kinderarzt? +
Nein. Sie können direkt einen Termin bei uns vereinbaren. Der Hinweis im gelben Kinderuntersuchungsheft ist eine Erinnerung, keine Überweisung.
Was passiert, wenn wir eine Früherkennung verpasst haben? +
Kommen Sie einfach zum nächsten Termin. Die Untersuchungen sind an Altersabschnitte gebunden. Eine verpasste Untersuchung lässt sich nicht nachholen, die nächste steht Ihrem Kind aber zu.
Wie oft sollte mein Kind zur Kontrolle? +
In der Regel zweimal im Jahr. Die Krankenkasse übernimmt eine Kontrolluntersuchung pro Kalenderhalbjahr.
Übernimmt die Kasse auch eine Zahnspange? +
Ja, wenn die Fehlstellung einen bestimmten Schweregrad erreicht und die Behandlung vor dem 18. Geburtstag beginnt. Den Eigenanteil von 20 Prozent erstattet die Kasse nach erfolgreichem Abschluss.

Bereit für einen entspannten Zahnarztbesuch?

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin bei Ihrem Kinderzahnarzt in Bad Neuenahr-Ahrweiler – wir freuen uns darauf, Ihr Kind kennenzulernen.