Ratgeber für Eltern

Fissurenversiegelung: Kariesschutz für die neuen Backenzähne

Die Kauflächen der bleibenden Backenzähne haben feine Rillen, in denen sich Bakterien leicht festsetzen. Eine Versiegelung macht diese Stellen glatt und leichter sauber zu halten – ohne Bohren und ohne Spritze.

Die Ahrtal-Zahnärzte · Dr. Matthias Willamowski & Kollegen · Stand: Oktober 2026

Zahnarzt schaut einem Jungen mit Teddybär im Behandlungsstuhl in den Mund

Was sind Fissuren?

Fissuren sind die Grübchen und Furchen auf den Kauflächen der Backenzähne. Manche sind so schmal, dass keine Borste der Zahnbürste hineinreicht. Bei frisch durchgebrochenen Zähnen ist der Zahnschmelz außerdem noch nicht vollständig ausgereift. Deshalb beginnt Karies bei Kindern und Jugendlichen besonders häufig genau in diesen Rillen.

Wann ist eine Versiegelung sinnvoll?

Die ersten bleibenden Backenzähne, die sogenannten Sechsjahrmolaren, brechen mit etwa sechs Jahren hinter den Milchzähnen durch. Das geschieht oft unbemerkt, weil dafür kein Milchzahn ausfällt. Die zweiten bleibenden Backenzähne folgen mit etwa zwölf Jahren. Versiegelt wird, sobald ein Zahn so weit durchgebrochen ist, dass sich seine Kaufläche trocken halten lässt.

Besonders sinnvoll ist eine Versiegelung bei tiefen, stark zerklüfteten Fissuren und bei erhöhtem Kariesrisiko. Ob das bei Ihrem Kind zutrifft, beurteilen wir bei der Kontrolluntersuchung und besprechen es mit Ihnen.

So läuft die Versiegelung ab

  1. Reinigen: Die Kaufläche wird gründlich von Belägen befreit.
  2. Trockenlegen: Watterollen und ein kleiner Sauger halten den Zahn trocken. Das ist für die Haltbarkeit entscheidend.
  3. Vorbereiten: Ein Gel raut den Schmelz in den Rillen fein an, damit der Versiegler gut haftet. Danach wird es gründlich abgespült.
  4. Versiegeln: Ein dünnfließender Kunststoff wird in die Fissuren gegeben und mit Licht gehärtet.
  5. Kontrollieren: Zum Schluss prüfen wir die Ränder und den Biss.

Pro Zahn dauert das nur wenige Minuten. Gebohrt wird nicht, und eine Betäubung ist nicht nötig. Für Kinder ist vor allem das Stillhalten mit offenem Mund die Herausforderung. Deshalb erklären wir jeden Schritt vorher und machen bei Bedarf Pausen.

Wie lange hält eine Versiegelung?

Eine Versiegelung kann viele Jahre halten. Durch die Kaubelastung nutzt sie sich aber teilweise ab. Deshalb kontrollieren wir sie bei jeder Untersuchung und bessern sie bei Bedarf aus.

Wichtig: Die Versiegelung schützt nur die Kauflächen. Zähneputzen mit Fluorid-Zahnpasta, zahnfreundliche Ernährung und regelmäßige Kontrollen bleiben genauso wichtig. Tipps dazu finden Sie im Ratgeber Milchzähne und Karies.

Was zahlt die Krankenkasse?

Für gesetzlich versicherte Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag übernimmt die Krankenkasse die Versiegelung der kariesfreien Fissuren und Grübchen der großen bleibenden Backenzähne – also der „Sechser“ und „Siebener“. Die Leistung gehört zur Individualprophylaxe, mehr dazu im Ratgeber Kassenleistungen für Kinder.

Die Versiegelung weiterer Zähne, etwa der kleinen Backenzähne, ist möglich, wird von der gesetzlichen Krankenkasse aber nicht bezahlt. Wir besprechen vorher mit Ihnen, ob sie sinnvoll ist und welche Kosten entstehen. Private Krankenversicherungen erstatten die Versiegelung je nach Tarif.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Fissurenversiegelung

Tut eine Fissurenversiegelung weh? +
Nein. Es wird nicht gebohrt und keine Spritze gesetzt. Ihr Kind spürt nur das Reinigen, den Luftpuster und das Licht zum Härten.
Ab welchem Alter wird versiegelt? +
Sobald die ersten bleibenden Backenzähne weit genug durchgebrochen sind, meist mit sechs bis sieben Jahren. Die zweiten bleibenden Backenzähne folgen mit etwa zwölf Jahren.
Was ist, wenn in der Fissur schon Karies ist? +
Eine reine Versiegelung ist für kariesfreie Zähne gedacht. Bei beginnender Karies entscheiden wir, ob eine erweiterte Versiegelung oder eine kleine Füllung nötig ist.
Kann die Versiegelung abfallen? +
Ja, teilweise oder ganz, vor allem in den ersten Jahren. Deshalb prüfen wir sie bei jeder Kontrolle und bessern sie bei Bedarf aus.

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